Ausweitung des Notbetriebs an der Grundschule Birkenallee bis zum 19. April 2020
1. Bedarf für eine Notbetreuung an Schulen
Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind und eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
• Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
• Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
• Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
• Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
• Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
• Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
• Wasser und Entsorgung,
• Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
• Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.
Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Ein Beschäftigungnachweis ist zwingend erforderlich. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFSzuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die erforderlichen
Schutzmaßnahmen sind derzeit bis zum 19. April 2020 vorgesehen. Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung.
2. Organisation der Notbetreuung an Schulen
Die Notbetreuung findet grundsätzlich an der zuständigen Schule statt. Die betroffenen Eltern melden rechtzeitig (bis 15 Uhr am Vortag) ihren Betreuungsbedarf unter notbetreuung[at]schule-birkenalle . de bei der Schule an.
Das Notbetreuungsangebot wird erbracht von Lehrkräften, die sich freiwillig zur Übernahme der Aufgabe bereit erklären.
Grundsätzlich besteht das Notbetreuungsangebot von 08.00 bis 13.00 Uhr. Ein darüber hinausgehender Betreuungsbedarf kann bei Vorliegen weiter Gegebenheiten ggf. persönlich mit der Betreuungsklasse geregelt werden.
Kann an der zuständigen Schule aus organisatorischen oder personellen Gründen im Einzelfall ausnahmsweise das Betreuungsangebot nicht gewährleistet werden, wird ein mit der nächstgelegenen Einrichtung abgestimmtes Notbetreuungsangebot vorgehalten, darüber werden die betroffenen Eltern kurzfristig informiert.
3. Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit
Die besondere Situation kann es erforderlich machen, dass Eltern, die den o.g. Berufsgruppen angehören, nicht wie geplant in den Osterferien ihre Kinder betreuen können, sondern Dienst tun müssen. Um für diese Eltern eine verlässliche und planbare Betreuungssituation im außerordentlichen Bedarfsfall sicherzustellen, soll an den Schulen bis zum 19. April 2020 ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. .
Während der Ferienzeit ist die Schule zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 04122-460130 oder unter notbetreuung[at]schule-birkenallee . de erreichbar, damit neu auftretende Bedarfe zur Notbetreuung angemeldet werden können.