Grundsätzlich gilt auch in der Zeit der Coronapandemie, dass die Zeugnisse am Ende des Schuljahres Ganzjahreszeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen des 2. Halbjahres sind. Noten aus epochal unterrichteten Fächern (z.B. Kochen, Computer, Textillehre, Technik,…) werden also aus dem 1. Halbjahr übernommen.
Laut aktueller Erlasslage gilt, dass im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/20 für die
Notenbildung in den Fächern und Lernbereichen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die im üblichenschulischen Unterricht erbracht worden sind (also bis zum 13.03.2020).
Fachbezogene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule außerhalb des Präsenzunterrichts seit 13.03.2020 gezeigt haben, sind nur dann zu berücksichtigen, wenn eine angemessene Gewichtung der Leistung möglich ist und diese zu Gunsten der Schülerin oder des Schülers in die Leistungsbeurteilung einfließen kann.