Nach den Sommerferien kommen alle Grundschülerinnen wieder im Klassenverband zur Schule und erhalten Unterricht gem. Stundenplan. Dafür ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten an das angepasste Hygiene- und Infektionsschutzkonzept halten.
Die Kinder kommen je nach zugewiesenem Eingang ab 07.45 Uhr auf das Schulgelände und begeben sich auf dem vorgeschriebenen Weg direkt in den Klassenraum, wo das Händewaschen und ggf. Desinfizieren erfolgt.
Zur Zeit (Stand 20.08.2021) besteht in den Innenräumen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Kinder werden daher auf dem Weg in die Pause und auf dem Weg aus der Pause durch die zuständige Lehrkraft begleitet. Auf dem Schulhof dürfen die Masken abgenommen werden.
Alle Schülerinnen und Schüler testen sich jeweils montags und mittwochs vor Unterrichtsbeginn mittels eines Antigen-Schnelltestes in der Schule selbst. Ohne einen gültigen Testnachweis ist die Teilnahme am Schulbetrieb zur Zeit nicht gestattet (siehe FAQ: Schleswig-Holstein- wir testen)
Damit Infektionsketten besser nachverfolgt werden können, haben die einzelnen Klassenstufen zugewiesene Schulhofareale, die wöchentlich wechseln.
Kinder, die an respiratorische Symptomen (z. B. trockner Husten und/ oder Halsschmerzen, Verlust des Geschmackssinns, Fieber) leiden oder deren im selben Haushalt lebenden Angehörigen respiratorische Symptome zeigen, sollen nicht am Unterricht teilnehmen. Hierzu gibt es eine verbindlich vorgeschriebene Vorgehensempfehlung des Ministeriums (Schnupfenplan).
Kinder, die während des Unterrichtes schwere Erkältungssymptome zeigen, die über einen einfachen Schnupfen , Halskratzen oder gelegentliches Husten hinausgehen, werden umgehend separiert und nach Hause geschickt.
Kranke Kinder dürfen erst wieder in die Schule, wenn sie in einem guten Allgemeinzustand sind und keine weiteren Krankheitszeichen hinzugekommen sind (siehe Vorgehensempfehlung) .
Das Betretungsverbot des Schulgeländes gilt auch weiterhin. Ausschließlich Schülerinnen und Schüler, die zum Regelunterricht zugelassen sind, d. h. getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen das Schulgelände betreten. Die Ankommzeit der Kinder beträgt daher maximal 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Unmittelbar nach Ende des Regelunterrichtes müssen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgelände verlassen. Die Klassen werden dazu von der Lehrkraft nach draußen begleitet.
Eltern dürfen das Schulgelände nur mit vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung betreten, wenn Sie nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Im Falle von (teilweisen) Schulschließungen und Hybridunterricht nutzt die Schule das Videokonferenzsystem Jitsi, sowie die Lernplanform itslearning. Alle Schülerinnen und Schüler haben dazu Zugangsdaten und Passwort durch die Klassenleitung erhalten. Bitte beachten Sie die Nutzungsordnung und die Hinweise zum Datenschutz.