Hier finden Sie das schulische Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die schulische Notbetreuung an der Grundschule Birkenallee (Stand 09.01.2021).
Autor: Hatje
Notbetreuung: Bereiche der kritischen Infrastruktur
Eltern, bei denen mindestens ein Partner in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet, oder berufstätig und alleinerziehend sind und die keine anderweitige Betreuung z. B. durch Nachbarn oder Familienangehörige sicherstellen können, haben Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz.
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören (Stand 29.11.2020):
- Energie: Strom-, Gas-, Kraftstoff-, Heizöl- und Fernwärmeversorgung gemäß § 2 BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903);
- Wasser: Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß § 3 BSI-KritisV, Gewässerunterhaltung, Betrieb von Entwässerungsanlagen;
- Ernährung, Futtermittelhersteller, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), einschließlich Zulieferung und Logistik, gemäß § 4 BSI-KritisV;
- Informationstechnik und Telekommunikation einschließlich der Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze gemäß § 5 BSI-KritisV;
- Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Niedergelassener Bereich, Angehörige der Gesundheits- und Therapieberufe; Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller und -großhändler, Hebammen, Apotheken, Labore, Sanitätsdienste der Bundeswehr gemäß § 6 BSI-KritisV sowie die für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Krankenhauses sowie einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlichen Dienstleistungen (Nahrungsversorgung, Hauswirtschaft, Reinigung), notwendige medizinische Dienstleistungen für die Tiergesundheit;
- Finanzen und Bargeldversorgung gemäß § 7 BSI-KritisV;
- Arbeitsverwaltung, Jobcenter und andere Sozialtransfers;
- Transport und Verkehr, einschließlich der Logistik für die kritischen Infrastrukturen, öffentlicher Personennahverkehr, gemäß § 8 BSI-KritisV;
- Entsorgung, insbesondere Abfallentsorgung;
- Medien und Kultur: Risiko- und Krisenkommunikation;
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Regierung und Parlament, Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Steuerverwaltung, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Hochwasserschutz;
- Lehrkräfte und alle weiteren in Schulen Tätige; in Kindertageseinrichtungen Tätige sowie Kindertagespflegepersonen;
- Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, stationäre Gefährdetenhilfe, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem SGB VIII;
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer und deren Kanzleipersonal;
- Sicherheitspersonal, Hausmeisterinnen und Hausmeister und Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger für die zuvor aufgeführten Bereiche.
Einschulung 2021
Das Einschulungsverfahren zum August 2021 steht unter den besonderen Bedingungen in der Corona-Pandemie.
Besuche und Beobachtungen der schulischen Mitarbeiter in den Kitas, sowie das Schulspiel im Herbst konnten nur eingeschränkt stattfinden.
Alle wichtigen Informationen bekommen unsere zukünftigen Erstklässler und ihre Eltern daher in diesem Jahr über das Einschulungspadlet.
Die Einschulungspost mit Einladung zum Elternabend am 14.06.2021 (als Online-Videokonferenz) werden wir Ende Mai/ Anfang Juni an die Eltern schicken.
Bitte haben Sie Verstädnis, dass wir Ihnen zur Zeit weder die künftige Klassenlehrerin/ den künftigen Klassenlehrer nennen können, noch Aussagen zu den Klassenzusammensetzungen treffen können.
Freier Eintritt in Museen für Kinder und Jugendliche
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom 13. Juni bis 1. November 2020 können Kinder und Jugendliche mit der MuseumsCard kostenlos die teilnehmenden Museen in Schleswig-Holstein besuchen.
Anliegend erhalten Sie das Anschreiben des Landesjugendrings mit näheren Informationen sowie die Liste der teilehmenden Museen 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Karow
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Pressestelle
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Leistungsbewertung/ Zeugnisse
Grundsätzlich gilt auch in der Zeit der Coronapandemie, dass die Zeugnisse am Ende des Schuljahres Ganzjahreszeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen des 2. Halbjahres sind. Noten aus epochal unterrichteten Fächern (z.B. Kochen, Computer, Textillehre, Technik,…) werden also aus dem 1. Halbjahr übernommen.
Laut aktueller Erlasslage gilt, dass im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/20 für die
Notenbildung in den Fächern und Lernbereichen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die im üblichenschulischen Unterricht erbracht worden sind (also bis zum 13.03.2020).
Fachbezogene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule außerhalb des Präsenzunterrichts seit 13.03.2020 gezeigt haben, sind nur dann zu berücksichtigen, wenn eine angemessene Gewichtung der Leistung möglich ist und diese zu Gunsten der Schülerin oder des Schülers in die Leistungsbeurteilung einfließen kann.
Trauer um Dörte Müller
Mit großer Bestürzung haben wir erfahren, dass unsere Lehrerin Frau Müller am 12.05.2020 im Alter von 58 Jahren nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist. Wir sind in tiefer Trauer und fühlen mit Ihrem Sohn und Ihren Angehörigen.
Frau Müller war erst seit 2 Jahren an der Grundschule Birkenallee tätig, in dieser kurzen Zeit hat sie sich mit Ihrem Engagement und Ihrer Persönlichkeit einen festen und unverzichtbaren Platz im Kollegium und in der Schulgemeinschaft erarbeitet. Mit viel Energie und Herzenswärme hat sie sich stets für das Wohl „ihrer“ Kinder eingesetzt und für sie gekämpft.
Mit Ihrer Gitarre hat sie das Schulklima nachhaltig verbessert. Schlechte Laune gab es nicht mehr, mit einem Lied auf den Lippen und Frau Müller im Nacken waren sowohl die Kinder, als auch die Lehrer plötzlich wieder emsig und begeistert dabei.
Wir müssen uns nun alle mit dem Gedanken abfinden, dass Frau Müller auch nach der Coronakrise nicht an die Schule zurückkehren wird.
Der Tod von Dörte Müller wird eine große Lücke in der Schulgemeinschaft und ganz besonders bei „ihren“ Superfröschen der 2b hinterlassen.
Da aufgrund der Coronakrise eine gemeinsame Trauerveranstaltung nicht möglich ist, gibt es hier die Möglichkeit online zu kondolieren und einen letzten Gruß in Form eines Bildes oder Textes zu posten.
Präsenzunterricht Klassen 1-3
Die Planungen des Bildungsministeriums sehen eine Erweiterung des Präsenzunterrichtes auf die Klassenstufe 1-3 bei gleichbleibend positiver Entwicklung des Infektionsgeschehens ab 25.05.2020 vor.
Vermutlich wird es pro Klassenstufe einen Präsenztag in Schule geben, die anderen Tage verbleiben die Schülerinnen und Schüler weiterhin im Fernunterricht von Zuhause aus (siehe auch : Rahmenplan des Bildungsministeriums)
Informationen des Ministeriums vom 16.04.2020
Medieninformation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Ausweitung des Notbetriebs bis 19.04.2020
Ausweitung des Notbetriebs an der Grundschule Birkenallee bis zum 19. April 2020
1. Bedarf für eine Notbetreuung an Schulen
Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind und eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
• Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
• Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
• Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
• Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
• Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
• Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
• Wasser und Entsorgung,
• Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
• Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.
Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Ein Beschäftigungnachweis ist zwingend erforderlich. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFSzuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die erforderlichen
Schutzmaßnahmen sind derzeit bis zum 19. April 2020 vorgesehen. Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung.
2. Organisation der Notbetreuung an Schulen
Die Notbetreuung findet grundsätzlich an der zuständigen Schule statt. Die betroffenen Eltern melden rechtzeitig (bis 15 Uhr am Vortag) ihren Betreuungsbedarf unter notbetreuung[at]schule-birkenalle . de bei der Schule an.
Das Notbetreuungsangebot wird erbracht von Lehrkräften, die sich freiwillig zur Übernahme der Aufgabe bereit erklären.
Grundsätzlich besteht das Notbetreuungsangebot von 08.00 bis 13.00 Uhr. Ein darüber hinausgehender Betreuungsbedarf kann bei Vorliegen weiter Gegebenheiten ggf. persönlich mit der Betreuungsklasse geregelt werden.
Kann an der zuständigen Schule aus organisatorischen oder personellen Gründen im Einzelfall ausnahmsweise das Betreuungsangebot nicht gewährleistet werden, wird ein mit der nächstgelegenen Einrichtung abgestimmtes Notbetreuungsangebot vorgehalten, darüber werden die betroffenen Eltern kurzfristig informiert.
3. Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit
Die besondere Situation kann es erforderlich machen, dass Eltern, die den o.g. Berufsgruppen angehören, nicht wie geplant in den Osterferien ihre Kinder betreuen können, sondern Dienst tun müssen. Um für diese Eltern eine verlässliche und planbare Betreuungssituation im außerordentlichen Bedarfsfall sicherzustellen, soll an den Schulen bis zum 19. April 2020 ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. .
Während der Ferienzeit ist die Schule zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 04122-460130 oder unter notbetreuung[at]schule-birkenallee . de erreichbar, damit neu auftretende Bedarfe zur Notbetreuung angemeldet werden können.
Mehrsprachige Informationen als Basis für richtiges Handeln im Umgang mit dem Coronavirus
Verständliche Informationen sind Basis für richtiges Handeln.
Hier erst einmal Infos in Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch und Französisch.
Infos in anderen Sprachen sollen noch folgen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hygiene-advice-1730352
Information in your language
hygiene advice in english, turkish, arabic, french and russian Information in your language
By taking just a few simple measures, you can help protect yourself and others against infectious diseases. Find key hygiene tips here in your language.
Wash your hands regularly and properly (at least 20 seconds) with soap and water.
Foto: Getty Images/EyeEm
Viral infections – hygiene works! (english)
Viral enfeksiyonlar – hijyen korur! (turkish)
Preventing invections (english)
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Preventing invections (arabic)
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Preventing invections (turkish)
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