Bitte beachten Sie den Brief der Ministerin zum Schulstart nach den Osterferien, hier finden Sie insbesondere Hinweise zur Teststrategie und zur Quarantäneverordnung.
Darf Ihr Kind an den schulischen Selbsttests teilnehmen, füllen Sie bitte unbedingt die aktuelle Einverständniserklärung aus. Das ist nur einmalig nötig, muss aber am ersten Schultag vorliegen.
Entscheiden Sie sich für Möglichkeit 2, muss ihr Kind täglich eine Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums, einer Apotheke oder eines Arztes vorweisen, die nicht älter als 3 Tage sein darf.
Führen Sie die Tests mit Ihrem Kind Zuhause durch, müssen Sie die Selbsttests vorerst aus eigenen Mitteln besorgen, die qualifizierte Selbstauskunft ausfüllen und Ihrem Kind mit in die Schule geben. Auch diese Selbstauskunft darf nicht älter sein als 3 Tage, der Selbsttest Zuhause muss also auch regelmäßig von Ihnen durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie insbesondere nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt die aktuell gültige Quarantäneverordnung und das beiliegende Merkblatt.
Vielen Dank für Ihre Kooperation!