Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.
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- alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.
Was bedeutet das?
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- alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr fast alle das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.
- Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
- Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
- Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden.
- E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.
Weiter Infos finden Sie auf dem Flyer_Elterninfo.